AGB Stars Fitness

1. Mitgliedschaft und sonstige Leistungen

(1) Das Mitglied ist nach Maßgabe der vereinbarten Art der Mitgliedschaft unter Anwendung der jeweils geltenden Hausordnung und der Sicherheitshinweise zur ordnungsgemäßen Nutzung des Betriebes und der Einrichtungen innerhalb der Öffnungszeiten berechtigt. Dabei bestehen auch Einrichtungen, die zur Nutzung durch geschwächte oder körperlich verletzte Personen bzw. Schwangere geeignet sind. Das entgeltliche oder in sonstiger Weise wie immer gewerbliche Anbieten von Trainingsleistungen in den Räumen von STARS FITNESS ist dem Mitglied nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart wurde.

(2) Eine Nichtbenutzung berechtigt das Mitglied nicht zur vorzeitigen Kündigung, auch nicht zu einer Entgeltminderung, soweit die Nichtbenutzung nicht durch STARS FITNESS verschuldet wurde oder das Mitglied durch höhere Gewalt im Bereich von STARS FITNESS an der Benutzung gehindert wurde.

(3) Das Mitglied kann seine Mitgliedsrechte durch Vorweisen einer Vertragskopie, einer Papiermitgliedskarte (auf Zeit) ausüben oder erhält von STARS FITNESS einen personengebundenen Mitgliedsausweis gegen Entrichtung einer Kaution von EUR 20,00. Die Kaution wird mit Ausstellung und Übergabe des Ausweises fällig und wird bei Rückgabe rückerstattet. Das Mitglied hat die Vertragskopie / Papiermitgliedskarte (auf Zeit) oder den Mitgliedsausweis bei Betreten und Verlassen des Betriebes unaufgefordert vorzuweisen. Der Mitgliedsausweis ist nicht übertragbar.

(4) Der Verlust des Mitgliedsausweises ist STARS FITNESS umgehend schriftlich anzuzeigen. Im Falle des Verlustes des Mitgliedsausweises trägt das Mitglied die erlegte Kaution für den Mitgliedsausweis endgültig. Die Kaution wird für jeden, über Antrag, neu ausgestellten Mitgliedsausweis erneut fällig. Nach Beendigung der Mitgliedschaft hat das Mitglied den Mitgliedsausweis gegen Rückerstattung der Kaution (in Bargeld oder mittels Überweisung) im Club abzugeben.

(5) Das WELCOME PACKAGE besteht aus einer Zusammenstellung verschiedener Gutscheine für kostenlose oder verbilligte Leistungen, wie sie am Tag der Vereinbarung beworben sind. Das WELCOME PACKAGE kann durch das Mitglied optional erworben werden, soweit es nicht in einem Bündel enthalten ist. Diese Leistungen können durch das Mitglied innerhalb von drei Jahren nach dem Erwerb des WELCOME PACKAGE abgerufen werden.

(6) Der FITNESS-CHECK ist eine durch STARS FITNESS optional vereinbarte oder in einem Bündel angebotene, jährlich wiederkehrende Trainerleistung, bei der durch einen standardisierten Fitness-Test der Istzustand und die Veränderung der körperlichen Fitness des Mitglieds gemessen werden und die das Mitglied gegen vorherige Terminvereinbarung einmal jährlich einfordern kann. Bei Nichtinanspruchnahme innerhalb von drei Jahren oder mit Beendigung der Mitgliedschaft, ohne Inanspruchnahme, entfällt der Anspruch ersatz- und erstattungslos, soweit nichts anderes vereinbart ist.

2. Dauer und Umfang der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft ist auf unbestimmte Zeit geschlossen, soweit nichts anderes, etwa im Zusammenhang mit einem spezifischen zeitlich beschränkten Mitgliedschaftspass, vereinbart ist. Sie kann von beiden Seiten zum Ende einer vereinbarten Mindestbindung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist und danach jeweils zum Letzten eines Monats schriftlich (per Brief, E-Mail oder Telefax) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden.

(2) Es bestehen BASIC Mitgliedschaften, Mitgliedschaftsbündel (BUNDLES) und Mitgliedschaftspässe (PASS).

a) Für die BASIC Mitgliedschaft ist eine Mindestbindung von drei vollen Kalendermonaten vereinbart. Sie kann von beiden Seiten zum Ende der vereinbarten Mindestbindung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist und danach zum Letzten eines jeden Monats schriftlich (per Brief, E-Mail oder Telefax) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden.

b) Ist eine BASIC STUDENTS Mitgliedschaft vereinbart hat das Mitglied Anspruch auf einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Mit Vollendung des 27. Lebensjahres entfällt die Ermäßigung, so dass das Mitglied ab dem darauffolgenden Ersten des nächsten Monats den höheren monatlichen Mitgliedsbeitrag als Entgelt zu zahlen hat. Darauf muss das Mitglied nicht gesondert hingewiesen werden. Hat das Mitglied ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, wird das neue Entgelt automatisch eingezogen. Das Mitglied erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung. Wenn kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt ist, hat das Mitglied für fristgerechte erhöhte Zahlung zu sorgen. Es ist eine Mindestbindung von drei vollen Kalendermonaten vereinbart. Sie kann von beiden Seiten zum Ende der vereinbarten Mindestbindung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist und danach jeweils zum Letzten eines Monats schriftlich (per Brief, E-Mail oder Telefax) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden.

c) Ist eine CORPORATE BUNDLE Mitgliedschaft vereinbart, besteht dieses aus einem einmaligen WELCOME PACKAGE, einer monatlich zahlbaren Mitgliedschaft und einem jährlich wiederkehrenden FITNESS-CHECK, der in zwei Teilbeträgen am 01.06. und 01.12. eines jeden Jahres zur Zahlung fällig ist. Es ist eine Mindestbindung von zwölf vollen Kalendermonaten vereinbart, sodass die Mitgliedschaft von beiden Seiten zum Ende der vereinbarten Mindestbindung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist und danach jeweils zum Letzten eines Monats schriftlich (per Brief, E-Mail oder Telefax) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden kann.

d) Ist eine FIT BUNDLE Mitgliedschaft vereinbart, besteht dieses aus einem einmaligen WELCOME PACKAGE, einer monatlich zahlbaren Mitgliedschaft und einem jährlich wiederkehrenden FITNESS-CHECK, der in zwei Teilbeträgen am 01.06. und 01.12. eines jeden Jahres zur Zahlung fällig ist. Es ist eine Mindestbindung von neun vollen Kalendermonaten vereinbart, sodass die Mitgliedschaft von beiden Seiten zum Ende der vereinbarten Mindestbindung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist und danach jeweils zum Letzten eines Monats schriftlich (per Brief, E-Mail oder Telefax) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden kann.

e) Ist eine B-FLEX BUNDLE Mitgliedschaft vereinbart, besteht dieses aus einem einmaligen WELCOME PACKAGE, einer monatlich zahlbaren Mitgliedschaft und einem jährlich wiederkehrenden FITNESS-CHECK, der in zwei Teilbeträgen am 01.06. und 01.12. eines jeden Jahres zur Zahlung fällig ist. Es ist eine Mindestbindung von drei vollen Kalendermonaten vereinbart, sodass die Mitgliedschaft von beiden Seiten zum Ende der vereinbarten Mindestbindung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist und danach jeweils zum Letzten eines Monats schriftlich (per Brief, E-Mail oder Telefax) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden kann.

f) Ist eine STUDENTS BUNDLE Mitgliedschaft vereinbart, besteht dieses aus einem einmaligen WELCOME PACKAGE, einer monatlich zahlbaren Mitgliedschaft und einem jährlich wiederkehrenden FITNESS-CHECK, der in zwei Teilbeträgen am 01.06. und 01.12. eines jeden Jahres zur Zahlung fällig ist. Das Mitglied hat Anspruch auf einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Mit Vollendung des 27. Lebensjahres entfällt die Ermäßigung, so dass das Mitglied ab dem darauffolgenden Ersten des nächsten Monats den höheren monatlichen Mitgliedsbeitrag als Entgelt zu zahlen hat. Darauf muss das Mitglied nicht gesondert hingewiesen werden. Hat das Mitglied ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, wird das neue Entgelt automatisch eingezogen. Das Mitglied erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung. Wenn kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt ist, hat das Mitglied für fristgerechte erhöhte Zahlung zu sorgen. Es ist eine Mindestbindung von drei vollen Kalendermonaten vereinbart, sodass die Mitgliedschaft von beiden Seiten zum Ende der vereinbarten Mindestbindung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist und danach jeweils zum Letzten eines Monats schriftlich (per Brief, E-Mail oder Telefax) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden kann.

g) Wurden zeitlich befristete Mitgliedschaftspässe zu einem Monat, zwei Monaten, sechs Monaten (SEASONAL) oder zwölf Monaten (ANNUAL) mit Einmalzahlung vereinbart, endet die Mitgliedschaft automatisch nach der vereinbarten Zeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. In diesem Fall ist eine vorzeitige Kündigung nur aus wichtigem Grund (Abs. 3) statthaft.

(3) Der Vertrag darf von beiden Seiten aus wichtigem Grund vorzeitig ohne Kündigungsfrist oder -termin aufgelöst werden. Für das Mitglied besteht ein solcher wichtiger Grund dann, wenn eine Mindestbindung von mehr als zwölf Monaten vereinbart ist und es dem Mitglied unzumutbar geworden ist, aus nachzuweisenden gesundheitlichen Gründen oder wegen eines dokumentierten Wohnsitzwechsels, die Mitgliedschaft zu nutzen. Ebenso ist die nicht bloß vorübergehende Unbenutzbarkeit der Mitgliedschaft aufgrund höherer Gewalt oder durch das Verschulden von STARS FITNESS ein solcher wichtiger Grund. Für STARS FITNESS besteht ein solcher wichtiger Grund, wenn das Mitglied:

  • die Hausordnung oder Sicherheitshinweise verletzt, und das Verhalten trotz Abmahnung nicht einstellt;
  • mit einer Zahlung trotz Mahnung mehr als 14 Tage in Verzug ist;
  • im Betrieb eine vorsätzliche oder grob fahrlässige gerichtlich strafbare Handlung begeht.

3. Entgelt

(1) Die vereinbarten laufenden Entgelte sind jeweils am Ersten eines Monats im Voraus zur Zahlung fällig, soweit nicht ein anderer Zahlungszeitraum vereinbart ist. Einzelentgelte und Mitgliedschaftspässe sind vor Leistungserbringung fällig und bestimmen sich nach den jeweils gültigen Preislisten für Einzelleistungen bzw. Mitgliedschaftspässe. Das Erteilen einer Einzugsermächtigung befreit das Mitglied nicht von der Zahlungsverpflichtung, soweit der Einzugsversuch erfolglos war oder nicht erfolgt ist.

(2) Sämtliche vereinbarten Entgelte vermindern oder erhöhen sich im Maß der Veränderung des Verbraucherpreisindex 2020 oder des an seine Stelle tretenden Index der Statistik Austria (www.statistik.at) gegenüber der Indexzahl, die für das Monat des Vertragsabschlusses endgültig verlautbart wurde bzw. in der Folge der zuletzt für die Valorisierung maßgebenden Indexzahl. Die Änderung wird jeweils zum ersten Tag eines jeden Kalenderjahres, wirksam und auf Grundlage der endgültigen Indexzahl für Oktober des Vorjahres berechnet. Keine Anpassung erfolgt, wenn der Vertragsabschluss weniger als drei volle Kalendermonate zurückliegt. In einem solchen Fall wird die nächste anfallende Indexanpassung maßgeblich. STARS FITNESS wird das Mitglied über die Änderung schriftlich (per Brief, E-Mail oder Telefax) unterrichten, das neue Entgelt wird ab dem darauffolgenden Monatsersten fällig. Bei der BASIC STUDENTS Mitgliedschaft oder B.STUDENTS BUNDLE Mitgliedschaft gilt dies sowohl für den ermäßigten Mitgliedsbeitrag, der bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres verrechnet wird, als auch für den monatlichen Mitgliedsbeitrag sinngemäß der erst mit Erreichen des 27. Lebensjahres zur Verrechnung gelangt, auch wenn er noch nicht zur Verrechnung gelangt ist, so dass mit Erreichen des 27. Lebensjahres ein dem Verbraucherpreisindex 2020 angepasster monatlicher Mitgliedsbeitrag verrechnet wird. Ist der dann gültige Neukundenpreis für eine B.FIT BUNDLE Mitgliedschaft günstiger, wird hingegen nur dieser verrechnet.

(3) Bei verschuldetem und rechtswidrigem Zahlungsverzug gebühren STARS FITNESS Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozent p. a. und Mahnspesen in Höhe von EUR 10,00 je Mahnung, sowie der Ersatz der Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher und gerichtlicher Einbringungsmaßnahmen.

4. Haftung

(1) STARS FITNESS haftet nicht für Schäden (ausgenommen Personenschäden) bei leichter Fahrlässigkeit.

(2) Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Gegenstände, die einem Mitarbeiter zur Verwahrung übergeben wurden, sowie im Fall der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch STARS FITNESS. Im Übrigen ist jedes Mitglied für die ordnungsgemäße Verwahrung seiner Sachen selbst verantwortlich.

5. Schlussbestimmungen

(1) Diese Vereinbarung und alle damit im Zusammenhang stehenden Verpflichtungen unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts. Erfüllungsort ist für die Stars Fitness GmbH Wien und für die Stars Fitness Betriebsgesellschaft mbH Klosterneuburg.

(2) Mit der Unterfertigung dieser Vereinbarung treten allfällige frühere Vereinbarungen außer Kraft. Änderungen dieser Vereinbarung, inklusive der Übertragung der Mitgliedschaft, kann das Mitglied durch Abschluss einer neuen Vereinbarung mit STARS FITNESS herbeiführen (Vertragsänderung). Bei der Übertragung der Mitgliedschaft müssen sowohl das ausscheidende als auch das eintretende Mitglied die Vereinbarung schriftlich unterzeichnen.

(3) Die Nichtausübung eines Rechtes durch eine Partei ist kein Rechtsverzicht.

(4) Namensänderungen sowie Änderungen der Wohnadresse hat das Mitglied unverzüglich, längstens binnen zwei Wochen, schriftlich (per Brief, E-Mail oder Telefax) an STARS FITNESS zu melden. Ist eine Einzugsermächtigung erteilt, so hat das Mitglied die Änderung der Bankverbindung ebenso schriftlich bekannt zu geben. Die durch schuldhafte und rechtswidrige Verzögerung entstandenen Kosten sind vom Mitglied zu tragen. Für wirksame Zustellungen durch STARS FITNESS ist jedenfalls die zuletzt bekannt gegebene Adresse ausschlaggebend.

(5) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

(6)  Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit oder Durchführung der übrigen Best

Stand: Juli 2026

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