Unsere Clubs
(1) Das Mitglied ist nach Maßgabe der vereinbarten Art der Mitgliedschaft, unter Anwendung der geltenden Hausordnung und der Sicherheitshinweise, zur ordnungsgemäßen Nutzung des Betriebes und der Einrichtungen, innerhalb der Öffnungszeiten, berechtigt. Dabei bestehen auch Einrichtungen, die zur Nutzung durch geschwächte oder körperlich verletzte Personen bzw. Schwangere geeignet sind. Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsleistungen in den Räumen von Stars Fitness ist dem Mitglied nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.
(2) Eine Nichtbenutzung berechtigt das Mitglied nicht zur vorzeitigen Kündigung oder Entgeltminderung, soweit die Nichtbenutzung nicht durch Stars Fitness verschuldet wurde oder das Mitglied durch höhere Gewalt im Bereich von Stars Fitness an der Benutzung gehindert wurde. Wird eine Mindestbindung von mehr als zwölf Monaten vereinbart darf das Mitglied aus wichtigem Grund kündigen. Ein solches Sonderkündigungsrecht liegt insbesondere vor, wenn es dem Mietglied aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Wohnsitzwechsels unzumutbar geworden ist, die Mitgliedschaft zu nutzen.
(3) Stars Fitness darf den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig auflösen. Ein solcher wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn sich das Mitglied schädlich oder ungebührlich verhält, mit einer Zahlung, trotz Mahnung, mehr als 14 Tage in Verzug ist, das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mitgliedes eröffnet wurde oder die Eröffnung des Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt wurde.
(4) Das Mitglied erhält von Stars Fitness einen personengebundenen Mitgliedsausweis gegen Entrichtung einer Kaution von EUR 20,00, welche nach Ausstellung des Ausweises fällig wird. Der Verlust ist Stars Fitness schriftlich anzuzeigen, die Kaution wird für jeden neu ausgestellten Mitgliedsausweis erneut fällig. Nach Beendigung der Mitgliedschaft kann das Mitglied den Mitgliedsausweis, gegen Rückerstattung der Kaution in Bargeld oder mittels Überweisung, im Club abgeben. Das Mitglied hat den Mitgliedsausweis bei Betreten und Verlassen des Betriebes unaufgefordert vorzuweisen. Im Falle des Nichterhaltens des Mitgliedsausweises berechtigt eine Vertragskopie zur Ausübung der Mitgliedsrechte.
(1) Die Mitgliedschaft ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann nach Ablauf der Mindestbindung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Letzten eines jeden Monats schriftlich gekündigt werden.
(2) a) Ist ein monatlicher Mitgliedsbeitrag, aber kein ermäßigter Mitgliedsbeitrag (monatlich) vereinbart, so ist auch keine Mindestbindung vereinbart und die Mitgliedschaft kann jederzeit unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist (Abs. 1) gekündigt werden.
(1) Die vereinbarten laufenden Entgelte sind jeweils am Ersten eines Monats im Voraus zur Zahlung fällig. Einzelentgelte sind direkt vor Leistungserbringung fällig und bestimmen sich nach den ausgehängten Preislisten für Einzelleistungen. Das Erteilen einer Einzugsermächtigung befreit das Mitglied nicht von der Zahlungsverpflichtung, soweit der Einzugsversuch erfolglos war oder nicht erfolgt ist.
(2) Stars Fitness gebührt neben dem umseitig vereinbarten Startpaket und den monatlichen Mitgliedsbeiträgen auch eine Kaution (siehe Punkt 1 Abs. 4), sowie ein Fitness-Check-Entgelt in Höhe von EUR 19,00, welches jeweils am 01.06. und 01.12. eines jeden Kalenderjahres fällig wird.
(3) Sämtliche vereinbarten Entgelte vermindern oder erhöhen sich im Maß der Veränderung des Verbraucherpreisindex 2000 oder des an seine Stelle tretenden Index der Bundesanstalt Statistik Österreich gegenüber der für Januar 2000 verlautbarten Indexzahl und in der Folge der zuletzt für die Valorisierung maßgebenden Indexzahl. Die geänderten Entgelte hat das Mitglied ab dem nächsten Fälligkeitstermin, der der Bekanntgabe der Änderung durch Stars Fitness folgt, zu entrichten.
(4) Bei verschuldetem und rechtswidrigem Zahlungsverzug gebühren Stars Fitness Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozent p. a. und Mahnspesen in Höhe von EUR 5,00 je Mahnung, sowie der Ersatz der Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher und gerichtlicher Einbringungsmaßnahmen.
(1) Stars Fitness haftet nicht für Schäden (ausgenommen Personenschäden) bei leichter Fahrlässigkeit.
(2) Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Gegenstände, die einem Mitarbeiter der Rezeption zur Verwahrung übergeben wurden, sowie im Fall der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Stars Fitness. Im Übrigen ist jedes Mitglied für die ordnungsgemäße Verwahrung seiner Sachen selbst verantwortlich.
(1) Änderungen dieses Vertrages kann das Mitglied durch Abschluss eines neuen Vertrages mit Stars Fitness herbeiführen, wobei das Vertragsverhältnis zu den neuen Vertragsbedingungen weitergeführt wird.
(2) Namensänderungen sowie Änderungen der Wohnadresse hat das Mitglied unverzüglich, längstens binnen zwei Wochen, schriftlich an Stars Fitness zu melden. Ist eine Einzugsermächtigung erteilt, so hat das Mitglied die Änderung der Bankverbindung ebenso schriftlich bekannt zu geben. Die durch schuldhafte und rechtswidrige Verzögerung entstandenen Kosten sind vom Mitglied zu tragen.
(3) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
Für die Teilnahme an einem Gewinnspiel der Stars Fitness Betriebsgesellschaft mbH oder Stars Fitness GmbH (kurz: Stars Fitness) sind mindestens Vor- und Nachname und eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer anzugeben. Sind am Teilnahmeschein andere personenbezogene Daten gefordert, sind auch diese anzugeben. Die Verantwortung für Änderungen dieser Daten, insbesondere der E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, liegt beim Teilnehmer. Ist die Beantwortung einer Gewinnfrage gefordert, ist diese zu beantworten.
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die alle erforderlichen Daten richtig ausgefüllt und sich beim Gewinnspiel angemeldet haben. Besteht eine Gewinnfrage, ist die Beantwortung der Gewinnfrage Voraussetzung für die Berechtigung. Ausgenommen von der Berechtigung zur Teilnahme sind Beauftragte, Bevollmächtigte, Mitarbeiter und Rechtsnachfolger.
Die Teilnahme ist je nach Gewinnspiel nur persönlich oder nur über das Internet möglich. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit den Regeln des Gewinnspiels. Die Teilnahme ist innerhalb der im Gewinnspiel angegebenen Zeiten, oder bis zu einem spätestens bestimmten Zeitpunkt möglich.
Aus allen Teilnehmern, die sich im bestimmten Zeitraum des Gewinnspiels angemeldet haben, wird zum Ende der angegebenen Gewinnspielfrist der Gewinner/die Gewinnerin gezogen. War eine Gewinnfrage zu beantworten, kann nur gewinnen, wer die Frage richtig beantwortet hat. Daraufhin werden die Gewinner per E-Mail oder Telefon verständigt. Bei Sofortgewinnen unterbleibt die Verständigung.
Der Gewinn des Gewinnspiels wird auf der Anmeldung angegeben. Erfolgt die Verlosung über ein Glücksrad oder Rubbellos, steht der Gewinn zu, der ermittelt wurde. Der Gewinn kann nicht weitergegeben oder zu einem anderen Zeitpunkt eingelöst werden. Keine Barablöse möglich.
Die Gewinner werden per E-Mail oder Telefon benachrichtigt, soweit der Gewinner und Gewinn nicht sofort festgestellt werden kann.
Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich österreichischem Recht.
Die Gewinne werden entweder persönlich übergeben (gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises) oder – auf Nachfrage – an die Adresse des Gewinners versendet. Dazu muss sich der Teilnehmer jedoch bereit erklären, dem Veranstalter eine Lieferadresse mitzuteilen. Wenn sich der Gewinner nicht innerhalb von 48 Stunden nach der Benachrichtigung zurückmeldet, verliert er jeglichen Gewinnanspruch. Sofort feststellbare Gewinne werden sofort übergeben. Ist der Gewinn ein Recht, wird darüber ein Gutschein ausgestellt.
Stars Fitness behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abbrechen oder beenden zu können. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel aus irgendwelchen Gründen nicht planmäßig laufen kann, so etwa aus technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder die reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen. In solchen Fällen hat Stars Fitness zudem das Recht, das Gewinnspiel nach seinem Ermessen zu modifizieren.
Die von uns erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten werden in erster Linie zu Zwecken der Abwicklung der Gewinnspiele sowie, bei Zustimmung des Teilnehmers, zur Kontaktaufnahme für Werbezwecke verwendet. Dabei beachten wir alle anwendbaren Datenschutzgesetze, die für Österreich Gültigkeit haben.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne. Stars Fitness haftet nicht für den Verlust, die Verspätung, die Verzögerung, die Veränderung, die Manipulation und/oder die Fehlleitung von E-Mails und/oder Daten bei der Dateneingabe, – erfassung, – übertragung und/oder -speicherung, welche ihre Ursache in fremden Datennetzen, insbesondere dem Internet bzw. dem “www.” , in fremden Telefonleitungen und/oder anderer Hard- und/oder Software der Teilnehmer und/oder Dritter haben; dies betrifft speziell auch fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Daten. Stars Fitness haftet auch nicht für unkorrekte Informationen, die durch Teilnehmer und/oder Dritte, deren Hardware und/oder Software hervorgerufen werden und die für das Gewinnspiel gebraucht werden oder mit diesem im Zusammenhang stehen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen, wenn E-Mails oder Dateneingaben nicht den dort aufgestellten Anforderungen entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert und/oder angenommen werden. Ferner haftet Stars Fitness nicht bei Diebstahl oder der Zerstörung der die Daten speichernden Systeme und/oder Speichermedien oder bei der unberechtigten Veränderung und/oder Manipulation der Daten in den Systemen und/oder auf den Speichermedien durch die Teilnehmer oder Dritte. Im Übrigen haftet Stars Fitness nur für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Mitarbeiter. Stars Fitness haftet weiter nicht für Schäden, die dem Gewinner oder Angehörigen des Gewinners in Zusammenhang mit dem Gewinn widerfahren. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, voraussehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Veranstalter und Teilnehmer sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird.