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Stars Fitness

Teilnahmebedingungen Gewinnspiele/ Promotion

Teilnahmevoraussetzung

Für die Teilnahme an einem Gewinnspiel der Stars Fitness Betriebsgesellschaft mbH oder Stars Fitness GmbH (kurz: Stars Fitness) sind mindestens Vor- und Nachname und eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer anzugeben. Sind am Teilnahmeschein andere personenbezogene Daten gefordert, sind auch diese anzugeben. Die Verantwortung für Änderungen dieser Daten, insbesondere der E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, liegt beim Teilnehmer. Ist die Beantwortung einer Gewinnfrage gefordert, ist diese zu beantworten.

Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die alle erforderlichen Daten richtig ausgefüllt und sich beim Gewinnspiel angemeldet haben. Besteht eine Gewinnfrage, ist die Beantwortung der Gewinnfrage Voraussetzung für die Berechtigung. Ausgenommen von der Berechtigung zur Teilnahme sind Beauftragte, Bevollmächtigte, Mitarbeiter und Rechtsnachfolger.

Sonstige Bedingungen der Teilnahme

Die Teilnahme ist je nach Gewinnspiel nur persönlich oder nur über das Internet möglich. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit den Regeln des Gewinnspiels. Die Teilnahme ist innerhalb der im Gewinnspiel angegebenen Zeiten, oder bis zu einem spätestens bestimmten Zeitpunkt möglich.

Gewinnermittlung & Teilnahmefrist

Aus allen Teilnehmern, die sich im bestimmten Zeitraum des Gewinnspiels angemeldet haben, wird zum Ende der angegebenen Gewinnspielfrist der Gewinner/die Gewinnerin gezogen. War eine Gewinnfrage zu beantworten, kann nur gewinnen, wer die Frage richtig beantwortet hat. Daraufhin werden die Gewinner per E-Mail oder Telefon verständigt. Bei Sofortgewinnen unterbleibt die Verständigung.

Gewinn

Der Gewinn des Gewinnspiels wird auf der Anmeldung angegeben. Erfolgt die Verlosung über ein Glücksrad oder Rubbellos, steht der Gewinn zu, der ermittelt wurde. Der Gewinn kann nicht weitergegeben oder zu einem anderen Zeitpunkt eingelöst werden. Keine Barablöse möglich.

Benachrichtigung der Gewinner

Die Gewinner werden per E-Mail oder Telefon benachrichtigt, soweit der Gewinner und Gewinn nicht sofort festgestellt werden kann.

Anwendbares Recht

Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich österreichischem Recht.

Übermittlung der Gewinne

Die Gewinne werden entweder persönlich übergeben (gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises) oder – auf Nachfrage – an die Adresse des Gewinners versendet. Dazu muss sich der Teilnehmer jedoch bereit erklären, dem Veranstalter eine Lieferadresse mitzuteilen. Wenn sich der Gewinner nicht innerhalb von 48 Stunden nach der Benachrichtigung zurückmeldet, verliert er jeglichen Gewinnanspruch. Sofort feststellbare Gewinne werden sofort übergeben. Ist der Gewinn ein Recht, wird darüber ein Gutschein ausgestellt.

Beendigungsmöglichkeiten

Stars Fitness behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abbrechen oder beenden zu können. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel aus irgendwelchen Gründen nicht planmäßig laufen kann, so etwa aus technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder die reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen. In solchen Fällen hat Stars Fitness zudem das Recht, das Gewinnspiel nach seinem Ermessen zu modifizieren.

Datenschutz

Die von uns erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten werden in erster Linie zu Zwecken der Abwicklung der Gewinnspiele sowie, bei Zustimmung des Teilnehmers, zur Kontaktaufnahme für Werbezwecke verwendet. Dabei beachten wir alle anwendbaren Datenschutzgesetze, die für Österreich Gültigkeit haben.

Rechtsweg und Haftung

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne. Stars Fitness haftet nicht für den Verlust, die Verspätung, die Verzögerung, die Veränderung, die Manipulation und/oder die Fehlleitung von E-Mails und/oder Daten bei der Dateneingabe, – erfassung, – übertragung und/oder -speicherung, welche ihre Ursache in fremden Datennetzen, insbesondere dem Internet bzw. dem “www.” , in fremden Telefonleitungen und/oder anderer Hard- und/oder Software der Teilnehmer und/oder Dritter haben; dies betrifft speziell auch fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Daten. Stars Fitness haftet auch nicht für unkorrekte Informationen, die durch Teilnehmer und/oder Dritte, deren Hardware und/oder Software hervorgerufen werden und die für das Gewinnspiel gebraucht werden oder mit diesem im Zusammenhang stehen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen, wenn E-Mails oder Dateneingaben nicht den dort aufgestellten Anforderungen entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert und/oder angenommen werden. Ferner haftet Stars Fitness nicht bei Diebstahl oder der Zerstörung der die Daten speichernden Systeme und/oder Speichermedien oder bei der unberechtigten Veränderung und/oder Manipulation der Daten in den Systemen und/oder auf den Speichermedien durch die Teilnehmer oder Dritte. Im Übrigen haftet Stars Fitness nur für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Mitarbeiter. Stars Fitness haftet weiter nicht für Schäden, die dem Gewinner oder Angehörigen des Gewinners in Zusammenhang mit dem Gewinn widerfahren. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, voraussehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Veranstalter und Teilnehmer sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird.

 

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